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Jugendkunstschule der
Volkshochschule Reutlingen GmbH
Registergericht Stuttgart
HRB 352812
Geschäftsführer: Dr. Ulrich Bausch
Spendhausstr. 6
72764 Reutlingen
Telefon 07121 336-0
E-Mail: info[at]vhsrt.de
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AGB
Anmeldung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung gibt der Teilnehmer ein
Angebot zu einem Vertrag ab, der mit der Aushändigung oder Zusendung der
Teilnehmerkarte durch die vhsrt zustande kommt.
Die Teilnahme an Veranstaltungen verpflichtet zu einer Eintragung in die
Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr, die sofort fällig wird. Die
allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Die
Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet.
Bei einer Online-Anmeldung kommt der Vertrag mit Zusendung der
Teilnehmerkarte durch die vhsrt zustande. Der Teilnehmer hat ab diesem
Zeitpunkt ein uneingeschränktes 2-wöchiges Widerrufsrecht. Ausführliche
Informationen unter www.vhsrt.de/Widerruf.
Bezahlung
Bei der Anmeldung ist die Gebühr in bar oder per Bankeinzug in
voller Höhe zu entrichten. Ist Bankeinzug trotz vorliegender Zusage
nicht möglich, so werden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Kosten für Lehrbuch und Materialien sind in der Regel nicht in der Kursgebühr enthalten.
Teilnehmerkarte
Die Angemeldeten erhalten eine nicht übertragbare
Teilnehmerkarte. Sollten Sie diese vor Kursbeginn nicht erhalten haben,
so fragen Sie bitte im Sekretariat nach. Es erfolgt keine weitere
Benachrichtigung, außer es treten Programmänderungen ein.
Die Teilnehmerkarte gilt als Quittung und wird üblicherweise auch von Behörden anerkannt.
Die Teilnehmerkarte berechtigt nur zum Besuch des belegten
Volkshochschulkurses, sie ist nicht übertragbar. Sie gilt für alle
vhsrt-Kurse, die keine langfristigen Kurse der beruflichen oder
schulischen Weiterbildung sind und ist zugleich Fahrkarte vom Wohnort
zum vhsrt-Kurs und zurück im gesamten naldo-Gebiet.
Beginn und Dauer
Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programm angegeben.
Während der Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt.
Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort ist bei allen Veranstaltungen angezeigt.
Die Volkshochschule ist nur Gast in vielen der von ihr benützten
Gebäude. Die jeweils geltende Hausordnung ist zu beachten.
Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigungen können nur (für höchstens zwei Semester
rückwirkend) ausgestellt werden, wenn 80% der Unterrichtsstunden besucht
wurden.
Rücktrittsrecht
a) Die Volkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung (dabei
beträgt die Mindestteilnehmerzahl in der Regel 10), Ausfall eines
Dozenten oder anderer von ihr nicht zu vertretender Gründe vom Vertrag
zurücktreten. In diesen Fällen werden die bereits bezahlten Gebühren
nach Rückgabe der Teilnehmerkarte zurückerstattet. Weitere Ansprüche
gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen.
b) Der Rücktritt eines Teilnehmers bei Semesterkursen muss spätestens
vor dem zweiten Kurstermin schriftlich an die Volkshochschule Reutlingen
GmbH, Spendhausstraße 6, 72764 Reutlingen, Fax: 07121 336-222 oder
persönlich unter Rückgabe der Teilnehmerkarte erklärt werden (eine
telefonische Mitteilung ersetzt nicht die schriftliche Abmeldung). Die
Gebühren werden anteilig und unter Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr
in Höhe von 5,00 € zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt durch den
Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung.
c) Bei Wochenendseminaren, Ferienkursen und Kursen mit bis zu 5
Unterrichtstagen muss der Rücktritt spätestens 1 Woche vor Kursbeginn
unter Rückgabe der Teilnehmerkarte im vhsrt-Sekretariat erklärt werden.
Die Gebühren werden unter Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr in Höhe
von 5,00?€ zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt durch den Teilnehmer
erfolgt keine Rückerstattung.
d) Bei mehrsemestrigen Lehrgängen, Studienfahrten und -reisen gelten
besondere Regelungen. Bei Studienfahrten sind Umbuchungen nur bedingt
möglich.
Die Abmeldung beim Dozenten ist nicht verbindlich, das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.
Haftung
Die Haftung der Volkshochschule Reutlingen GmbH für Schäden
jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem
Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen
der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verlust
oder Diebstahl übernimmt die vhsrt keine Haftung.
Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur
nach Rücksprache mit der vhsrt möglich. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf
ohne Genehmigung der vhsrt nicht vervielfältigt werden.
Sonstiges
Mit Bekanntmachung dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle
früheren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Leitung der
Volkshochschule. Sind diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag
im Übrigen wirksam.
Datenschutz
Datenschutzerklärung
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nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns
strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten
werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben.
In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen
Gründen an Dritte weitergegeben.
Die nachfolgende
Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz
gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
Verantwortlichkeit:
Volkshochschule Reutlingen GmbH, Spendhausstraße 6, 72764 Reutlingen
Tel.: 07121 336-0 E-mail:info@vhsrt.de
vertreten durch: Dr. Ulrich Bausch, Geschäftsführer
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Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich zur Erbringung unserer Dienstleistungen verwendet.
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eindeutig auf eine bestimmte, natürliche Person zurückführen lassen.
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empfangen werden, wenn mit einer gültigen E-Mail-Adresse eine
Registrierung für den Newsletterversand erfolgt. Aus
rechtlichen Gründen wird eine Bestätigungsmail im
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Überprüfung, ob der Inhaber der E-Mail-Adresse als betroffene Person den
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1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz
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Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
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